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Immobilien-Lexikon

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie

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Teilbaugenehmigung

Wenn ein Baugenehmigungsverfahren sehr langwierig ist, kann eine Teilbaunehmigung beantragt werden, die den Bau von bestimmten Gebäudeabschnitten genehmigt.

Tiefbau

Der Tiefbau befasst sich mit Bauvorhaben, deren Errichtung unter oder direkt an der Erdoberfläche durchgeführt wird.

Tilgung

Als Tilgung bezeichnet man die Zahlung, die von einem Darlehensnehmer an sein Kreditinstitut in regelmäßigen Abständen gezahlt wird.

Tragende Wände

Tragende Wände sind ein Hauptbestandteil eines Gebäudes, für sie gelten bestimmte Regelungen und Vorschriften. Sie tragen nicht nur das Gewicht eines Geschosses, sondern nehmen ebenfalls horizontale Kräfte des gesamten Bauwerks auf.

Traufe

Der Begriff Traufe (auch Dachflächenbreite genannt) bezeichnet die Tropfkante eines Daches.

Trennwand

Eine Trennwand ist eine Innenwand, die keine tragende Funktion hat und Räume voneinander trennt.

Treuhandkonto

Ein Treuhandkonto ist ein spezielles Konto, auf dem Vermögen gebucht wird, das nicht dem Kontoinhaber gehört. Der Kontoinhaber wie z.B. ein Notar oder Rechtsanwalt führt das Konto im eigenen Namen, aber für seinen Kunden/Klienten.

Trittschall

Trittschall bezeichnet man als den Schall, der durch die Bewegung von Menschen auf einem Fußboden entsteht. Um dem entgegenzuwirken, wird bei Neubauten in der Regel eine entsprechende Trittschalldämmung eingebaut.

Trockenbau

Der Begriff Trockenbau beschreibt das Zusammenfügen von industriellen Halbzeugen ohne durchnässende Baustoffe (z.B. Trennwände, Wandtrockenputz oder Verkofferungen).

Typenhaus

Bei einem Typenhaus sind sowohl die Form als auch der Grundriss fest vorgegeben und können nicht ohne Weiteres verändert werden.

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