Alles unter Dach und Fach - Was sie über den Maklervertrag wissen sollten
Sie haben sich dafür entschieden Ihre Immobilie mit Hilfe eines Immobilienmaklers zu verkaufen, um mehr Sicherheit, Geld und Zeit zu gewinnen? Dann fehlt nur noch der Abschluss des Maklervertrages.
Wir erklären Ihnen hier, welche Spielregeln beide Vertragspartner einhalten müssen, wie ein Vertrag abgeschlossen werden kann und was Sie sonst noch beachten müssen. Falls Sie noch Fragen haben, helfen Ihnen gern auch unsere Berater zuverlässig weiter.
Was sollten Sie vor dem Vertragsabschluss noch klären?
Wenn Sie Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück mit einem Makler aus unserem Netzwerk verkaufen möchten, haben Sie bereits einen großen Schritt in Richtung bester Verkaufspreis getan. Dennoch gibt es ein paar Punkte, die wir Ihnen vor dem Abschluss des Maklervertrages mit auf den Weg geben möchten.
Lassen Sie sich mit dem Maklervertrag über Ihre eigenen Rechte und Pflichten informieren und über die des Maklers. So kommt es nicht zu Missverständnissen, wie die Provision geregelt wird, wann sie zu zahlen ist etc. Dann können Sie den Vertrag auch wirklich mit einem guten Gefühl unterzeichnen.
Wie kann ein Maklervertrag zustande kommen?
Für den Abschluss eines Maklervertrages gibt es keine vorgeschriebene Form und auch der mündliche Abschluss ist erlaubt. Bei einem Geschäft dieser Größenordnung empfehlen wir Ihnen jedoch einen schriftlichen Vertrag - und sei es nur, damit Sie auch später noch einmal alles nachlesen können.
Es kann auch Maklerverträge geben, die ohne schriftliche Vereinbarung gültig sind und die Zahlung einer Provision nach sich ziehen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn dem Käufer ein Exposé übergeben wurde, aus dem die Provisionshöhe klar erkennbar ist. Dann muss sie beim Kaufabschluss auch gezahlt werden.
Welche Arten von Maklerverträgen existieren?
Es gibt drei Arten von Verträgen für Immobilienmaklergeschäfte: der einfache Maklervertrag, der einfache Alleinauftrag und der qualifizierte Alleinauftrag.
Der einfache Maklervertrag verpflichtet Sie zu nichts und Sie können sowohl eigene Versuche unternehmen, Ihre Immobilie zu verkaufen, als auch weitere Makler beauftragen. Wie stark sich diese jedoch engagieren, wenn sie damit rechnen müssen, dass ihre Mühe am Ende umsonst war, ist fraglich.
Der einfache Alleinauftrag untersagt Ihnen, Ihre Immobilie auch über andere Makler verkaufen zu lassen doch sie können sie auch nach wie vor selbst vermarkten. Allerdings ist auch hier nicht garantiert, dass der Makler für seine Arbeit entschädigt wird, wenn zum Beispiel Sie selbst den Verkauf abschließen.
Der qualifizierte Alleinauftrag hingegen garantiert Ihnen und Ihrer Immobilie die ungeteilte Aufmerksamkeit und Motivation des Maklers. Denn weder Sie noch ein anderer beauftragter Makler dürfen das Objekt anbieten. Er allein ist für den Verkauf verantwortlich - und somit dafür, dass er sich seine Provision verdient.
Welches Widerrufsrecht haben Sie bei einem Maklervertrag?
Seit 2014 sind Sie mit dem neuen Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge auch beim Abschluss von Maklerverträgen stärker geschützt. Damit können Sie einen Maklervertrag, der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, binnen 14 Tagen widerrufen - eindeutig muss es sein, aber nicht gezwungenermaßen schriftlich.
Soll der Makler für Sie tätig werden, ehe die 14 Tage verstrichen sind? Dann müssen Sie dem ausdrücklich zustimmen. Wird der Vertrag vor seiner Erfüllung widerrufen, ohne dass ein Verkaufsvertrag geschlossen wurde und wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass er vor Ende der Widerrufsfrist tätig werden soll, hat der Immobilienmakler keinen Anspruch auf Zahlung der Kaution. Andernfalls erlischt Ihr Recht auf Widerruf auch, wenn der Vertrag komplett erfüllt wurde.
Sie möchten mehr über die verschiedenen Maklerverträge oder Ihre Rechte und Pflichten beim Vertragsabschluss wissen? Unsere Berater helfen Ihnen gern weiter.

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