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Ein Immobilienverkauf braucht Vertrauen und Zuverlässigkeit.

Warum fällt beim Verkauf mit einem Makler eine Provisionszahlung an?

Wenn Sie Ihre Immobilie mit einem Makler verkaufen, nimmt er Ihnen fast alle Aufgaben ab, die damit verbunden sind. Er ist ständig für Sie im Einsatz, um den richtigen Käufer zu finden, der den besten Preis zahlt.

Entsprechend wird er für seine Zeit und Mühe mit einem Erfolgshonorar bezahlt - der Maklerprovision oder auch Maklercourtage. Erste Informationen darüber finden Sie hier und bei Fragen helfen Ihnen gern unsere erfahrenen Berater.

Wieviel ist zu zahlen und von wem?

Wie der Begriff Erfolgshonorar schon sagt, erhält der Makler die Courtage oder Provision nur, nachdem er den Verkauf erfolgreich abgeschlossen hat - unabhängig von den erbrachten Leistungen. Wenn Sie mit einem unserer Maklerexperten verkaufen, können Sie aber sicher sein, dass Sie immer das Maximum an Leistungen und Service erhalten.

Es gibt keinen gesetzlichen Richtwert für die Höhe der Maklercourtage, sie ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, ja sogar von Stadt zu Stadt. Sie können aber beruhigt sein, Makler müssen sich an die ortsüblichen Sätze halten und dürfen die Provision nicht in beliebiger Höhe festsetzen, denn das wäre sittenwidrig und nicht erlaubt. Fragen Sie unsere Berater nach der durchschnittlichen Höhe der Maklerprovision in Ihrer Stadt!

Auch, wer die Maklercourtage zu zahlen hat, ist nicht einheitlich geregelt. In einigen Bundesländern ist es üblich, dass sie der Käufer übernimmt, in anderen teilen sich Verkäufer und Käufer die Kosten. Ihr Immobilienmakler nennt Ihnen gern die für Sie in Frage kommenden Optionen.

Wann ist die Maklercourtage zu zahlen?

Ob der Makler erfolgreich war und somit sein Erfolgshonorar einfordern kann, muss er durch einen Nachweis für seine Vermittlungstätigkeit belegen. Es muss also deutlich zu erkennen sein, dass die Leistungen des Maklers der Grund dafür sind, dass der Kaufvertrag erfolgreich abgeschlossen wurde. Zudem braucht es einen abgeschlossenen Maklervertrag.

Der genaue Zahltag für die Maklerprovision wird im Vertrag festgelegt - in der Regel zu einem Zeitpunkt, wenn das vereinbarte Hauptgeschäft abgeschlossen ist.

Ein Immobilienmakler aus unserem Netzwerk wird Sie immer umfassend und frühzeitig über die Courtage informieren, denn Transparenz, Fairness und Vertrauen werden bei unseren Experten groß geschrieben.


Finden auch Sie mit uns den Immobilienmakler unseres Vertrauens und fragen Sie unsere Berater nach einem zuverlässigen, erfahrenen Partner für Ihren Immobilienverkauf.

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