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Ein Immobilienverkauf braucht Vertrauen und Zuverlässigkeit.

Auch als Immobilienverkäufer müssen Sie unter Umständen Steuer zahlen

Bei einem Immobilienkauf muss nicht nur der Käufer die Grunderwerbsteuer und später jährlich die Grundsteuer zahlen, auch von Ihnen als Verkäufer verlangt das Finanzamt unter Umständen eine Steuer.

Damit es kein böses Erwachen gibt, sollten sich beide Seiten von einem erfahrenen Experten beraten lassen. Er kennt die aktuellen Steuersätze und Vorschriften genau und hilft, finanzielle Risiken zu vermeiden.

Wann Verkäufer Spekulationssteuer zahlen müssen

Wenn Sie eine private Immobilie verkaufen, müssen Sie grundsätzlich eine Spekulationssteuer zahlen. Wie hoch sie ist, wird von der Höhe des Wertzuwachses bestimmt und von Ihrem Einkommenssteuersatz. Es gibt jedoch Ausnahmen, wann für Sie als Eigentümer keine Spekulationssteuer fällig wird:

  • Sie haben die Immobilie mehr als zehn Jahre vor dem Verkauf angeschafft oder
  • Sie haben die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt


Sollte auf Sie keine der beiden Ausnahmen zutreffen, ist eine umfassende Beratung und sorgfältige Wertermittlung äußerst wichtig. Das Finanzamt nutzt für die Wertermittlung, anhand derer sich die Höhe der zu zahlenden Spekulationssteuer bemisst, oftmals ungenauere Verfahren als offizielle Gutachter und setzt unter Umständen die Steuerabgabe zu hoch an. Im Streitfall müssen Sie zweifelsfrei nachweisen können, dass der tatsächliche Immobilienwert geringer ist.

Fragen Sie uns nach weiteren Informationen oder nach einem professionellen Gutachter. Sind Sie von der Spekulationssteuer befreit und es genügt eine professionelle Wertermittlung, empfehlen wir Ihnen auch gern einen kompetenten Makler dafür.

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