Der Immobilien-Kaufvertrag: um einen notar kommen sie nicht herum
Das Wichtigste zuerst: Der Kauf einer Immobilie ist in Deutschland nur mit einem Kaufvertrag möglich, der von einem Notar erarbeitet und bei der Vertragsunterzeichnung von ihm beurkundet wird.
Einen Notar zu beauftragen, kostet ca. 1,5 Prozent des Kaufpreises, wobei die Höhe je nach Bundesland variiert und gesetzlich festgelegt ist. Fragen Sie unsere Berater danach! Die Notar-Kosten übernimmt meist der Käufer. Eine für beide lohnende Investition, wie Sie sehen werden.
Objektive Beratung beider Vertragsparteien
Eine Schlüssel-Funktion des Notars ist die Beratung von Käufer und Verkäufer. Als Außenstehender kann er Fragen beider Seiten neutral und rechtskonform beantworten. Von ihm erfahren Sie auch Ihre Rechte und Pflichten, die der Vertrag mit sich bringt. Vereinbarungen und Verhandlungsergebnisse erörtert er persönlich schon vor der Beurkundung mit Käufer und Verkäufer, damit alles rechtlich einwandfrei in den Vertrag aufgenommen werden kann.
Bringt der Käufer das Kapital für Ihre Immobilie über einen Kredit auf, muss der Notar das wissen. Denn er muss die in diesem Fall erforderliche Sicherheit für den Kredit ins Grundbuch eintragen lassen. Wenn bereits Grundschulden bestehen, werden diese sowie ihre Ablösung ebenfalls mit dem Notar abgestimmt. Da er bereits zuvor Einsicht in das Grundbuch genommen hat, ist er über alles bestens informiert.
Aufsetzen eines rechtlich einwandfreien Kaufvertrages
Erst nach dem Vorgespräch setzt der Notar den Immobilienkaufvertrag auf und lässt ihn Käufer und Verkäufer zukommen. Sie selbst sollten ausreichend Zeit einplanen, um den Vertrag in Ruhe lesen und verstehen zu können. Notieren Sie sich Unklarheiten und Fragen und haben Sie keine Angst nachzuhaken - dafür ist der Notar schließlich da. Hier einige Anhaltspunkte zum Inhalt des Kaufvertrages:
- Vereinbarter Kaufpreis
- Ausführliche Immobilien- und Lagebeschreibung
- Namen und Adressen beider Vertragsparteien
- Detaillierte Ausstattungsbeschreibung einschließlich unter Umständen mitverkaufter beweglicher Objekte
- Nennung und Beschreibung von Mängeln, sofern diese bekannt sind
- Definition der Zahlungsabwicklung
- Vereinbartes Schlüsselübergabe-Datum
Grundbucheintragung und Übergabe
Ist der Kaufvertrag beurkundet, trägt der Notar eine Auflassungsvermerkung im Grundbuch ein. Anschließend erhält das Finanzamt eine Kopie des Kaufvertrages, damit es den Steuerbescheid ausstellen kann. Während der Käufer die Grunderwerbsteuer zahlen muss, kommt auf Sie als Verkäufer unter Umständen eine Spekulationssteuer zu. Mehr über die Kriterien erfahren Sie vom Notar oder auch von den Immobilienmaklern unseres Netzwerkes. Hat der Käufer die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt gezahlt, trägt der Notar ihn als neuen Eigentümer ins Grundbuch ein.
Als nächstes steht die Zahlung des Kaufpreises an. Dieser wird in der Regel häufig auf ein Treuhandkonto des Notars eingezahlt, aber auch das Konto des Verkäufers ist möglich. Nach erfolgter Zahlung wird der Schlüssel für die Immobilie übergeben - selbst, wenn die finale Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch noch nicht erfolgt ist. Achten Sie darauf, dass die Objektübergabe einwandfrei abläuft. Wenn Sie Ihre Immobilie von einem der uns angeschlossenen Immobilienmakler verkaufen, kümmert er sich auch darum zuverlässig.
Notar + Immobilienmakler = maximale Sicherheit
Den Notar können unsere Immobilienexperten nicht ersetzen, doch sie können Sie mit allen anderen Leistungen beim Verkauf unterstützen - und das nicht nur für einen schnelleren, sondern auch höheren Verkaufserlös. Hier sind weitere Gründe, warum Sie für Ihren Immobilienverkauf einen Immobilienmakler hinzuziehen sollten:
- Umfassende Beratung und Informationen zu finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten
- Übernahme sämtlicher Verkaufsaktivitäten und -erledigungen
- Langjährige Kontakte zu ortsansässigen Notaren sowie zu Ämtern und Behörden
- Vorbereitung und Vereinbarung des Notartermins
- Begleitung zum Notartermin, um auch plötzlich auftretende Fragen zu beantworten
- Einwandfreie Objektübergabe einschließlich Protokoll, damit später keine Schwierigkeiten entstehen
Sie sehen also, es spricht einiges dafür, den Verkauf Ihres vermutlich wertvollsten Eigentums und damit die größte finanzielle Transaktion Ihres Lebens Fachleuten anzuvertrauen, die sich damit auskennen.
Machen Sie jetzt den ersten Schritt und lassen Sie sich von uns kostenlos und unverbindlich beraten. Gern vermitteln wir Ihnen auf Wunsch auch einen unserer erfahrenen Immobilienmakler vor Ort.

Wir ermitteln Ihren Bedarf und bringen Sie mit den passenden Experten zusammen. Für Sie bedeutet das:
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