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Immobilien-Lexikon

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie

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MAK-Wert

Die Abkürzung MAK steht für „Maximale Arbeitsplatzkonzentration“. Der MAK-Wert gibt vor, in welchem Maß Dämpfe und Gase an einem Arbeitsplatz vorherrschen dürfen. Die Werte können in der sogenannten MAK-Liste eingesehen werden.

MABV

Die Makler- und Bauträgerverordnung ist die Basis und das rechtliche Gerüst von Bauträgerkaufverträgen. Hier ist unter anderem geregelt, wie die Zahlung des Kaufpreises nach Kaufpreisraten erfolgt und wie ein Käufer während der Bauphase im Konkursfall des Bauträgers geschützt ist.

Makler

Makler sind unter anderem Mediatoren zwischen Immobilienverkäufern und Käufern sowie Vermietern und Mietern. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Vermittlungsprovision.

Mansarde

Die Mansarde ist eine Wohnung in einem ausgebauten Dachgeschoss.

Mantelbauweise

Bei der Mantelbauweise bestehen die äußeren Schichten der Wand aus unterschiedlichen Dämmstoffen. Im Inneren der Wände befindet sich ein tragender Kern.

Marktwert

Der Marktwert - oftmals auch Verkehrswert genannt - beschreibt den aktuellen Wert einer Immobilie.

Massivbau

Häuser, deren Baustoffe (z.B. Beton oder Stein) statische und andere bauphysikalische Aufgaben übernehmen, wurden in Massivbauweise erbaut.

MBO

Die Abkürzung MBO steht für „Musterbauordnung“. Diese wird in der Bauministerkonferenz erstellt und dient zur Vereinheitlichung der einzelnen Landesbauverordnungen.

Mehrfamilienhaus (MFH)

Ein Mehrfamilienhaus ist ein Wohngebäude für mehrere Parteien.

Mischgebiet (MI)

In einem Mischgebiet befinden sich sowohl Wohn- als auch Geschäftsgebäude.

Modernisierung

Durch Modernisierung werden Teile eines Gebäudes erneuert, die Baukonstruktionen bleiben jedoch weitestgehend erhalten. Modernisierungsmaßnahmen steigern den Wert der Immobilie.

Muskelhypothek

Der Begriff Muskelhypothek beschreibt alle Eigenleistungen, die bei einem Bauvorhaben oder dem Erwerb einer Immobilie erbracht werden.

Musterhaus

Oftmals errichten Anbieter von Fertighäusern ein Musterhaus, um Interessenten von der Qualität und Bauweise von Neubauten zu überzeugen, auch wenn diese noch nicht errichtet sind.

Mängelhaftung

Mit einer Mängelhaftung garantiert ein Bauunternehmer die einwandfreie Leistungserbringung bzw. die Beseitigung von Mängeln für einen bestimmten Zeitraum gegenüber seinem Auftraggeber.

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