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Immobilien-Lexikon

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie

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G-Wert

Der G-Wert beschreibt die Qualität von Fenstern bzgl. der Wärmeeinstrahlung durch die Sonne. Der Buchstabe „G“ steht für Gesamtenergiedurchlassgrad.

Gasbeton

Gasbeton ist ein spezieller Baustoff, der oft auch als „Porenbeton“ bezeichnet wird. Er besteht aus Quarzsand, Aluminium-Pulver und Zement/Kalk. Durch sein besonderes Kalk-Aluminium-Gemisch entsteht Wasserstoffgas, das feine Poren bildet.

Gaube

Dachgauben sind Dachaufbauten eines Gebäudes. Sie dienen zur Belichtung und Belüftung von Dachräumen.

Gemeinschaftseigentum

Das Gemeinschaftseigentum beschreibt das Eigentum, das die Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gemeinsam besitzen, beispielsweise Teile des Grundstücks und Einrichtungen eines Gebäudes.

Gebrauchsabnahme

Bei der Gebrauchsabnahme eines Gebäudes wird von der zuständigen Baubehörde überprüft, ob alle Vorschriften bautechnisch und baurechtlich eingehalten wurden.

Gefahrenübergang

Bei jedem Immobilienkauf erfolgt in der Regel bei der Objektübergabe der Gefahrenübergang. Ab diesem Zeitpunkt ist nicht mehr der Bauunternehmer für die Mängel der Immobilie verantwortlich, sondern der Eigentümer selbst.

Geltungsdauer

Die Geltungsdauer eines Kredits beschreibt die Laufzeit zwischen der Ausszahlung und vollständigen Rückzahlung.

Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung regelt das gemeinschaftliche Leben aller Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Geschossflächenzahl

Die Geschossflächenzahl gibt die maximale Wohnfläche eines Gebäudes mit Bezug auf die Grundstücksgröße an.

Generalunternehmer

Der Generalunternehmer ist in der Regel ein Bauunternehmer, der selbst oder mit Unterstützung von Sub-Unternehmern alle notwendigen Bauleistungen zur Durchführung eines Bauvorhabens erbringt.

Gewährleistung

Mit einer Gewährleistung garantiert der Bauunternehmer die sorgfältige Ausführung einzelner Bauleistungen. Gewährleistungen können für unterschiedliche Zeiträume gelten.

Grundbuch

Im Grundbuch sind alle Besitz- und Rechtsverhältnisse von Grundstücken festgeschrieben. Es wird beim Amtsgericht der jeweiligen Kommunen geführt.

Grenzabstand

Der Grenzabstand ist der Abstand, der zwischen zwei Gebäuden zu dem jeweiligen Nachbargrundstück eingehalten werden muss.

Grundbuchlasten

Übernehmen Sie nach Möglichkeit immer ein lastenfreies (ohne Eintragungen) Grundbuch, da ansonsten wertmindernde Bedingungen zu Ihren Lasten gehen.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf von Grundstücken in Deutschland erhoben. Der Steuersatz beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5%. (Stand: 02.07.2015)

Grundflächenzahl

Die Grundflächenzahl (GRZ) beschreibt den Flächenanteil eines Baugrundstücks, der bebaut werden darf. Hierzu werden die Grundflächen aller baulichen Anlagen in die Kalkulation einbezogen.

Grundriss

Der Grundriss bildet die räumlichen Gegebenheiten eines Gebäudes ab.

Grundpfandrechte

Das Grundpfandrecht beinhaltet gewisse Sicherheitsrechte an Grundstücken. Beispielsweise kommt es in Form von Sicherheiten für einen Kreditantrag zum Tragen.

Grundschuld

Die Grundschuld ist eine dingliche Sicherheit eines Grundstücks für eine Forderung.

Gutachten

Ein Gutachten eines Sachverständigen gibt einen neutralen Überblick über die Gegebenheiten und eventuelle Mängel einer Immobilie oder eines Grundstücks. Oft bildet das Gutachten die Basis für eine anschließende Wertermittlung von Immobilien.

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